Antrag zur Gestaltungssatzung Innenstadt

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bei Anwendung der „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum in der zentralen Innenstadt“ durch die Stadtverwaltung wird nach Mitteilung von Besuchern und Gastronomen der mögliche Ermessensspielraum (Punkt 3.5 der Gestaltungsrichtlinie: „Die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums soll durch Einfriedungen und Begrünungen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Diese Zielsetzung gilt es, mit dem Anspruch der Gastronomie nach abgegrenzten Freischankflächen in Einklang zu bringen.“) nicht genutzt.

Es wird sich bei der Umsetzung eher „sklavisch“ an der Formulierung „Das Aufstellen von Zäunen, Geländern und Pflanzkübeln sind daher nicht erwünscht und unzulässig“, orientiert.

Nach den Erfahrungen der Gastronomen gibt es aber durchaus auch den Wunsch vieler Gäste in einem zumindest optisch abgetrennten Bereich zu sitzen. So befinden sich in der Opernstraße, am Sternplatz und in der Richard-Wagner-Straße drei gastronomische Betriebe, die ihre Freiflächen derzeit mit Pflanzkübeln und Zäunen beziehungsweise einer Kordel abgegrenzt haben.

Wir beantragen daher die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob nicht im Rahmen des Ermessens und/oder im Rahmen des Bestandschutzes den betroffenen Gastronomen gestattet werden kann, die vorhandenen Abgrenzungen zu belassen.

Sollte dies aus Sicht der Verwaltung nicht möglich sein, bitten wir vor endgültiger Entscheidung dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen der zuständigen Gremien des Stadtrates zu behandeln.

Zudem stellen wir den Antrag die Formulierung “ nicht erwünscht und unzulässig“ in Punkt 3.5 der Gestaltungsrichtlinie durch eine ergebnisoffenere Formulierung (denkbar wäre beispielsweise „sind nicht erwünscht und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich“) zu ersetzen.

Unabhängig hiervon bitten wir zu überprüfen, inwieweit Einfluss auf die Optik vor dem Textilgeschäft Maximilianstraße 9 genommen werden kann. Die dort aufgestellten Schirme und Warenständer genügen unserer Ansicht nach nicht dem Willen der Gestaltungsrichtlinie.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Müller
Fraktionsvorsitzender

Christine Düreth-Trat
Stadträtin