RIZ Betreiberkonzept
Die Bayreuther Gemeinschaft übt Kritik am Umgang der Stadtverwaltung mit den Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit dem regionalen Innovationszentrum RIZ.
Der Stadtrat hatte in seiner Stadtratssitzung vom 16.12. 2020 beschlossen, vorübergehend Räume für die Schaffung eines Interimsgründerzentrums in der Mainstraße anzumieten.
Grundlage des Beschlusses war die Vorgabe, dass Gründern Räumlichkeiten für die Ausübung Ihrer Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen. Wie sich nun aus einer Äußerung des Oberbürgermeisters ergeben hat, sollen die angemietenden Flächen in der Mainstraße aber als „Anlaufstelle“ für Gründer dienen.
Offenbar ist abweichend vom Beschlussvorschlag geplant, den Gründern in den Räumlichkeiten Beratungsangebote zu unterbreiten. Die BG-Fraktion sieht in der Anmietung der Räumlichkeiten eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung, die nicht gerechtfertigt ist, wenn dort einzig „Gründerberatung“ und Vorträge stattfinden sollen
Vor diesem Hintergrund hat die Bayreuther Gemeinschaft in einer Anfrage folgende Fragen gestellt:
- Wer ist derzeit Nutzer der anzumietenden Flächen in der Mainstraße?
- Worin unterscheidet sich die von Ihnen so bezeichnete „geplante Anlaufstelle für Gründer“ von anderen Beratungsangeboten wie sie beispielsweise von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder auch von Steuerberatern für Gründer angeboten werden?
- Sollten in den zur Anmietung vorgesehenen Räumen Vortragsangebote vorgesehen sein, so bitte ich um Beantwortung der Fragen, in welchem Turnus (beispielsweise monatlich oder vierteljährlich) dies erfolgen soll und mit wieviel Besuchern/Teilnehmern jeweils gerechnet wird?
Ausweislich des Sachberichtes der Stadtratssitzung vom 16.12.2021 sind keine finanzielle Mittel für externe Vortragsleistungen/Beratungsleistungen eingeplant. Welche Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Wirtschaftsförderung sollen das Vortragsangebot bzw. Beratungsangebot ausführen? - Geplant ist nach dem in der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 vorgelegten Sachbericht eine enge Kooperation mit der BF/M, die auch Räume – oder zumindest einen Teil der Räume – für Beratung oder Vorträge nutzen können soll.
Gibt es schon Vorstellungen, zu welchen „Untermiet-Konditionen“ dies erfolgen soll?
Sind diese Beratungsangebote und / oder Vorträge der BF/M in den von der Stadt anzumietenden Räumen der Mainstraße mit Kosten für die Stadt verbunden?
Falls nicht: Wie finanziert sich das Beratungs- bzw. Vortragsangebot der BF/M? - Bei einer Vermietung an Gründer: Welche Voraussetzungen müssen Gründer mitbringen, um als Mieter in Frage zu kommen?
Wer entscheidet darüber, ob dieser oder jener Gründer als Mieter akzeptiert wird?