Platz der Kinderrechte

Die Rechte für Kinder und Jugendliche sind spätestens seit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989 Pflichtaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Dennoch ist es auch heute alles andere als selbstverständlich, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen „sichtbar“ und jederzeit und überall gewahrt werden. Es gehört zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt, dass der Schutz und die Entwicklung unserer Kinder höchste Priorität haben und die entsprechenden ehrenamtlichen Engagements gestärkt werden.

Der Kinderschutzbund und seine Ortsverbände haben sich in den vergangenen Jahren für dieses Thema in besonderen Maße engagiert und unter anderem vor zwei Jahren die Idee eines „Platzes der Kinderrechte“ entwickelt. Bis heute gibt es bereits rund 50 deutsche Kommunen, die sich dieser Initiative des Kinderschutzbundes angeschlossen haben. Die Bayreuther Gemeinschaft unterstützt diese Initiative und hat dazu folgenden Anträge gestellt:

  • In Bayreuth wird an einem öffentlichkeitswirksamen Standort ein „Platz der Kinderrechte“ eingerichtet. Vorstellbar wäre beispielsweise eine Fläche am Marktplatz, in der Nähe des Neptunbrunnes vor dem ehemaligen Kurier-Gebäude. Denkbar wäre auch eine Fläche im Umfeld des Rathauses.
  • Die Verwaltung möge prüfen, welcher Platz für die Benennung zum „Platz der Kinderrechte“ in Frage kommt und inwieweit sich hier eine entsprechende Stele installieren lässt.

Das Titelbild zeigt den Neptunbrunnen am Marktplatz fotogragiert von Tilman2007, Lizenz: CC BY-SA 3.0 Deed