Kritische Fragen zum Haushalt 2023

Anlässlich der Auflagen aus der kürzlich erteilten Genehmigung des städtsichen Haushalts für das Haushaltsjahr 2022 durch die Regierung von Oberfranken stellt der Fraktionsvorsitzende der Bayreuther Gemeinschaft, Stephan Müller, kritische Fragen an den Oberbürgermeister zur Vorbereitung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2023:

„Mit Schreiben vom 28. Oktober 2022 hat die Regierung von Oberfranken die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Städtischen Haushalts für das Jahr 2022 versandt.

Für die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft ergeben sich aus dieser Genehmigung verschiedene Fragen, die vom Oberbürgermeister sowie dem Finanzreferenten der Stadt Bayreuth kurzfristig beantwortet werden müssen, da die Vorbereitungen für die Haushalt 2023 bereits laufen. Ihre Haushaltsgenehmigung verknüpft die Regierung von Oberfranken mit verschiedenen Auflagen:

  • Im Hinblick auf das Investitionsprogramm ist zu prüfen, ob nicht Maßnahmen zeitlich gestreckt oder verschoben werden können, um die so in der Finanzplanung vorgesehenen Kreditaufnahme zu verringern.
  • Primär hat die Stadt die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Insoweit ist das Investitionsprogramm zu priorisieren.
  • Der Saldo S 3 aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ist so zu stärken und zu erhöhen, dass hieraus mindestens die laufende Tilgung bestritten werden kann.
  • Das negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt sollte verbessert werden
    Bevor neue Investitionsmaßnahmen begonnen werden, sind die bereits begonnenen Maßnahmen abzuschließen. Es ist darauf zu achten, dass nur solchen Vorhaben in den Haushaltsplan aufgenommen werden, die auch tatsächlich realisiert werden können.
  • Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf Weiteres fortzuschreiben und umzusetzen. Dabei sind nicht nur disponible Ausgaben zu prüfen, sondern auch Pflichtaufgaben sind die Möglichkeiten der Kostenreduzierung umzusetzen. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
  • Freiwillige Leistungen dürfen nur nach Haushaltslage und im Einzelfall gewährt werden. Bei der Gewährung freiwilligen Leistungen ist darauf zu achten, dass nicht durch regelmäßige und gleichförmige Übung ein Anspruchsdenken beim Empfänger entsteht. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Primär sind Pflichtaufgaben zu erledigen. Es is anzustreben, die Summe der freiwilligen Leistungen zu reduzieren.

Zu diesen Auflagen in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Oberfranken habe ich folgende Fragen:

  • Ist seitens der Verwaltung geplant, das angedachte Projekt „NS-Dokumentationszentrum im früheren Wohnhaus von Hauston Stewart Chamberlain“ zeitlich zu verschieben. Falls ja, sind und werden hierzu Gespräche mit dem Zuschussgeber kurzfristig anberaumt.
  • Ist seitens der Verwaltung angedacht, den Bau des geplanten Regionales Innovations- und Gründerzentrums zeitlich zu verschieben. Falls ja, sind und werden hierzu Gespräche mit dem Zuschussgeber kurzfristig anberaumt.
  • Der Bayreuther Barock beansprucht einen der wesentlichen Erträge innerhalb der so genannten freiwilligen Leitungen. Ist seitens der Verwaltung geplant, hier eine Kürzung des Zuschusses vorzunehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, da der Bund eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro zugesagt hat.
  • Ist seitens der Verwaltung geplant, die deutlich angestiegenen Mittel im Bereich Anzeigen und Werbung zu reduzieren, um hier gegebenenfalls Gelder einsparen zu können
  • Ist seitens der Verwaltung geplant, hinsichtlich der Auflagen der Regierung von Oberfranken eine neue und aktualisierte Prioritätenliste für die geplanten Investitionsvorhaben einschließlich für den Bereich unserer Schulen vorzulegen?

Die vorstehenden Fragen sind Beispiele für anstehende Aufgaben über die im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden muss. In diesem Zusammenhang sehen wir es als problematisch an, dass zwischen der Haushaltsvorstellung in der Stadtratssitzung am 25. Januar 2023 und der sich anschließenden ganztägigen Haushaltsberatung am 2. Februar 2023 gerade einmal sechs Werktage liegen.

Dieses Zeitfenster erscheint angesichts des Umfangs und der Bedeutung wie auch der durch die Regierung von Oberfranken aufgezeigte Problematik deutlich zu kurz, um sich intensiv auf die Haushaltsberatung vorbereiten zu können.

Somit erscheint es uns wichtig, dass der Oberbürgermeister und Finanzreferenten schon vorher über ihre Einschätzung zu den erteilten Auflagen berichten und bereits vor der Haushaltsvorstellung und Haushaltsberatung Handlungsvorschläge unterbreiten, wie mit den Auflagen umzugehen ist.