Schluss mit den Gebühren für die Erhaltung der Gehwege
Bayreuther Bürgerinnen und Bürger können sich freuen: Die Bayreuther Gemeinschaft hat dafür gesorgt, dass künftig keine Kostenbeteiligung mehr von Hauseigentümern gefordert wird, wenn der Gehsteig vor der Haustür erneuert werden muss. Einem entsprechenden Antrag von BG-Stadtrat Ernst-Rüdiger Kettel hat der Stadtrat zugestimmt.
Immer wieder hat in den vergangenen Jahren die Kostenbeteiligung der Hauseigentümer an den Sanierungskosten der Gehwege zu Diskussionen und Unfrieden geführt, zu Diskussionen zwischen Stadtverwaltung und Hauseigentümer, wie auch zu Diskussionen zwischen Eigentümer und Mieter.
Nicht selten war oder ist beispielsweise strittig, ob die Sanierung überhaupt notwendig ist („mein Gehsteig ist doch noch in Ordnung, da gibt es deutlich schlechtere“), ebenso wurde und wird die Kostenberechnung angezweifelt („das muss doch günstiger gehen“). Außerdem führte die Satzung zu Ungerechtigkeiten. Wer keinen Gehsteig vor dem Haus hat, muss keine Kosten übernehmen, wer eine lange Häuserfront mit Gehsteig hat, für den kann es richtig teuer werden. Aus all diesen Gründen ergab sich, dass eine Kostenbeteiligung der Hauseigentümer nicht mehr sinnvoll und nicht mehr vertretbar war.
Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag haben erreicht, dass die Straßenausbaubeitragssatzung „Strabs“, die die Anwohner zum Teil erheblich belastet und ebenfalls immer wieder zu Diskussionen geführt hat, Geschichte ist. In Bayreuth hat nun die Bayreuther Gemeinschaft mit dem Antrag von Ernst-Rüdiger Kettel, den die gesamte Fraktion und die Oberbürgermeisterin unterstützt hat, dafür gesorgt, dass nach der
„Strabs“ auch die Belastung der Hauseigentümer bei der Sanierung der Gehsteige vom Tisch ist.