Wie BG-Stadtrat Dr. Torsten Lange Tagesmütter mehr wertschätzen will
In Bayreuth werden derzeit 70 Kinder von 22 Tagesmüttern betreut. 22 Frauen, die sich einem strengen Prüfungs- und Ausleseprozess unterziehen mussten, bieten der Stadt 70 Kitaplätze und entlasten die hohe Nachfrage. Hinter dieser Ganztagesbetreuung stehen pädagogische Konzepte, in einer Arbeitsgruppe wird kritisch reflektiert und es werden qualitativ hochwertige Fortbildungen angeboten, deren Besuch zur Pflicht dieses anspruchsvollen „Neben“-Berufs gehört.
Nach Ansicht von Dr. Torsten Lange fehlt es in Bayreuth an Wertschätzung für diese anspruchsvolle Arbeit, auch von offizieller Seite. Die finanzielle Ausstattung ist eine der schlechtesten in Bayern.
Nach den Recherchen von Dr. Torsten Lange werden pro Kind je nach Zeitaufwand ein Sockelbetrag plus Sachkostenzuschüsse gezahlt. Tagesmüttern in Bayreuth dürfen in Bayreuth 20 Tage im Jahr als bezahlte „betreuungsfreie Tage“ melden, egal ob urlaubs- oder krankheitsbedingt. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Erkrankung des eigenen Kindes gibt es nicht, da es sich um eine selbständige Arbeit handelt. Was darüber hinaus geht, wird vom Entgelt abgezogen, die Sozialbeiträge müssen rückerstattet werden.
Sehr fragwürdig ist für eine kinderfreundliche Stadt, dass Bayreuth bayernweit zu den Schlusslichtern gehört, was die Zahlungen und die Gewährung der betreuungsfreien Tage für die Tagesmütter angeht: Während in Bayreuth 20 betreuungsfreie Tage (Urlaub oder Krankheit) gewährt werden, sind dies in den meisten anderen bayerischen Städten 30 Tage
Bemerkenswert sind die Ausführungsbestimmungen der Stadt Augsburg: „Entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages erfolgt für Fehlzeiten (Krankheiten, Kur, Krankheiten der Kinder oder der Kindertagespflegeperson, Quarantäne etc.) bis 30 Betreuungstage keine Kürzung der laufenden Geldleistung“. Doch Augsburg geht darüber hinaus: „Pro Kalenderjahr stehen 25 betreuungsfreie Tage (wenn an 5 Tagen pro Woche betreut wird) sowie 2 Fortbildungstage zur Verfügung“. In dieser Zeit wird zur sozialen Absicherung der Kindertagespflegeperson und zur Verwaltungsvereinfachung die laufende Geldleistung weiterbezahlt
Den Bayreuther Tagesmüttern werden dagegen nur 20 Tage zugestanden, an denen sie in Urlaub machen oder krank sein „dürfen“ und für die sie weiterlaufende Bezüge erhalten. Nicht nur die Zahl der betreuungsfreien Tage, auch die Vergütung differiert deutlich von denen anderer Städte: Bayreuth ist nahezu Schlusslicht, was die finanzielle Unterstützung der Tagesmütter angeht.
Der gefühlt mangelnden Wertschätzung dieser verantwortungsvollen Arbeit sollte nach Ansicht von Dr. Torsten Lange begegnet werden durch Anwendung der vom Bayerischen Städtetag gegebenen Empfehlungen von 30 betreuungsfreien Tagen, die in fast allen bayerischen Städten umgesetzt werden. Dr. Lange hat zusammen mit Frank Hofmann, dem Geschäftsführer der BG-Fraktion, den Antrag gestellt, in einem ersten Schritt die Zahl der betreuungsfreien Tage für Tagesmütter mit weitergehenden Bezügen von 20 auf jährlich 30 Tage zu erhöhen.