Für Fairness bei der Sportstättenförderung

Bereits im Jahr 2021 hatte die BG eine generelle Anhebung der Sportstättenförderung für Vereine mit eigenem Sportgelände von 10 auf 20 Prozent beantragt. Zwar wurde dieser Vorstoß abgelehnt, jedoch betonte der Stadtrat damals ausdrücklich die Möglichkeit, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Genau das geschah, mit unserer Zustimmung, anschließend bei der SpVgg Bayreuth (15 Prozent für den Sportstättenbau an der Jakobshöhe).

„Es kann aber nicht sein, dass einzelne Vereine bevorzugt werden“, so Fraktionsvorsitzender Stephan Müller in einem gemeinsamen Antrag mit BG-Stadtrat und Sportpfleger Georg Kämpf.

Vereine mit eigenen Anlagen tragen enorme finanzielle Lasten. Eine gerechte Förderung ist aus Sicht der Bayreuther Gemeinschaft also nicht nur angemessen, sondern notwendig. Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen sind gegenüber Vereinen, die kostenlos in den städtischen Hallen agieren, deutlich benachteiligt. Die Stadt Bayreuth bildet im bayernweiten Vergleich mit einer Förderquote von zehn Prozent für Investitionen und Anschaffungen in die vereinseigenen Anlagen das deutliche Schlusslicht.

Deshalb hat die BG beantragt, dass die Baumaßnahmen des BSC Saas Bayreuth (Sanierung Sportgelände) und der Bayreuther Turnerschaft (Dachsanierung Tennishalle) im Rahmen der bereits angewandten Ausnahmeregelung statt den üblichen 10 Prozent mit einer Sportstättenförderung in Höhe von 15 Prozent bedacht werden.