Beibehaltung des Gewerbesteuer-Hebesatzes
Die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft hat beantragt, das der Hebesatzes für die Gewerbesteuer für die kommenden drei bis fünf Haushaltsjahre nicht erhöht wird.
Hintergrund ist, dass der Oberbürgermeister in seiner Jahrespressekonferenz angesprochen hat, dass er eine Erhöhung der städtischen Steuern nicht ausschließen kann. Die entstehenden Einnahmeverluste aufgrund der Corona-Pandemie sollten möglicherweise mit Steuererhöhungen kompensiert werden. Ausdrücklich erwähnt wurde in diesem Zusammenhang die Gewerbesteuer, die für viele Unternehmen ein wichtiges Standortargument ist.
Ein Beschluss zur Beibehaltung des Gewerbesteuer-Hebesatzes für mindestens drei Jahre würde für die in Bayreuth ansässigen Unternehmen eine erhebliche Planungssicherheit bedeuten und Sorge dafür tragen, dass die Attraktivität des Standortes Bayreuth erhalten bleibt. Zudem sind viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschwächt. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer wäre für deren angestrebte wirtschaftliche Erholung kontraproduktiv.
Eventuelle Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie sind nach Ansicht der Bayreuther Gemeinschaft zunächst durch Einsparungen auszugleichen, insbesondere bei den laufenden Kosten. Die BG-Fraktion hat darum gebeten, eine entsprechende Liste von Vorschlägen für Einsparungen bis spätestens Herbst 2021 vorzulegen.