Flutlicht ohne Baugenehmigung: Fragen an den OB
Der Bericht des Nordbayerischen Kurier vom 24.11.2022, wonach die Flutlichtanlage im Hans-Walter-Wild-Stadion ohne Baugenehmigung errichtet wurde, war für die BG-Stadträte Georg Kämpf und Karsten Schieseck Anlass für die drei folgenden Fragen an Oberbürgermeister Ebersberger:
- Sie haben uns bereits am 19. Mai 2021 auf eine entsprechende Anfrage hin schriftlich mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung für die Flutlichtanlage notwendig ist. Welche Erklärung gibt es, dass die Anlage dennoch ohne Baugenehmigung errichtet worden ist?
- Wie gedenken Sie seitens der Stadt zu argumentieren, damit die Kommunalaufsicht nicht einschreitet?
- Bei den Bürgerinnen und Bürgern ist der Eindruck entstanden, dass Auflagen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen ranghöheren Wert haben, als erlassene Gesetze und Verordnungen. Wie gedenken Sie mit diesen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger umzugehen?