Keine zusätzliche Belastung bei der Grundsteuer

Mit einer Anfrage erkundigt sich die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft bei der Stadtverwaltung, wie sich die Grundsteuerreform auf die Grundsteuer der Grundstückseigentümer in Bayreuth auswirken wird.

Für den Fall, dass das Grundsteueraufkommen nach der Grundsteuerreform höher ausfällt als bisher, haben die BG-Stadträte Angelique Gareiß, Stephan Müller und Frank Hofmann zudem beantragt, die Hebesätze in Bayreuth so anzupassen, dass die Grundstückseigentümer im Durchschnitt nicht höher belastet werden als vor der Reform.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte festgestellt hat, die bisher Grundlage der Grundsteuer waren. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform hat zur Folge, dass für 36 Mio. Grundstücke in Deutschland die Grundsteuermessbeträge neu ermittelt werden müssen.