Dringlichkeitsantrag für Energiekostenzuschuss

Die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft hat wegen der stark ansteigenden Energiekosten einen Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am Mittwoch, 27. Oktober 2021, gestellt.

Die BG-Fraktion beantragt, einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Stadt Bayreuth; Arbeitslosengeld II durch Jobcenter) erhalten, einen zusätzlichen Energiekostenzuschuss für Heizung und Strom in Höhe von 30 Euro pro Monat bis einschließlich zum Ende der Heizperiode im März 2022 zu gewähren.

Das Sozialreferat wird in diesem Zusammenhang gebeten, die Höhe des Finanzbedarfs (einschließlich der obligatorischen Rückzahlungen durch den Bund) bis zur Sitzung des Stadtrates ermittelt.

Hintergrund des Antrages sind die stark ansteigenden Energiepreise, die für den betroffenen Personenkreis erhebliche Bedeutung haben und zu finanziellen Problemen führen können. Zwar werde auf Bundesebene über Lösungen für die betreffenden Bevölkerungsgruppen beraten, doch stehe zu befürchten, dass die Ergebnisse dieser Beratungen nicht kurzfristig vorliegen, so dass die entsprechenden Regelungen, wenn überhaupt, erst spät in der aktuellen Heizperiode wirksam werden.

Als Deckungsvorschlag bittet die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft, das Hochbauamt prüfen zu lassen, welche Baumaßnahmen in diesem Jahr nicht oder nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Da im Haushalt 2021 für Investitionen ein Betrag von über 75 Millionen Euro vorgesehen seien, von denen im ersten Halbjahr nur 13,81 Millionen Euro ausgegeben worden seien, könne man sicher davon auszugehen, dass der vorgesehene Betrag nicht erreicht werde. Insofern möge das Bauamt mitteilen, aus welchen Vorhaben ein entsprechender Betrag als Deckungsvorschlag verwendet werden kann.